Das deutsche DMCA?

Der Bundestag hat sich nun darauf geeinigt die Urheberrechtsreform durchzuwinken. Das Ding wird allgemein auch als Uploadfilter bezeichnet. Das lässt vermuten, dass Springer und Co gute Lobbyarbeit geleistet haben.

Nun dürfen Nutzer im digitalen Raum nicht mehr als 160 Zeichen, 125 Kilobyte oder 15 Sekunden ungefiltert ins Netz laden. Wahnsinn! Welchen Sinn das ergibt, versteht wahrscheinlich niemand so recht. Zumal das Zitatrecht trotzdem noch gilt, auch im Interwebz. Wie schon immer. Und Zitate dürfen nun mal länger sein und Dateigrößen spielen dabei keine Rolle. Und was gilt denn eigentlich bei einem Video? Das kann 15 Sekunden gehen, ist dann aber größer als 125 Kilobyte. Und die Datei enthält dann auch mehr als 160 Zeichen. Zählen auch Leerzeichen?

Eine angemessene Beteiligung an den Gewinnen, die Digitalanbieter auch mit der Nutzung redaktioneller Inhalte Dritter erzielten, sei ein Knackpunkt für die Zukunft des digitalen Journalismus. ^1

Hauptsache die Verleger sind glücklich. Denn denen spülen böse Internetgiganten einfach so Besucher auf die Website. Die werden künftig also geschützt und bekommen noch Geld von Google dafür. Warum Google das macht, verstehe ich auch nicht so recht.

Der Google-Chef für Zentraleuropa, Philipp Justus, kündigte an, mit deutschen Verlagen zusammenarbeiten, um eine Einigung über eine erweiterte Vorschau von Inhalten, die möglicherweise durch das neue Gesetz geschützt seien, zu erzielen. ^1

Für mich klingt das alles als würde Verleger versuchen über drei Ecken ein Monopol aufs Zitatrecht zu bekommen. Andererseits klingt dieses Gesetz jetzt schon obsolet und mich würde es nicht wundern, wenn ein Gericht beim ersten Verfahren zum Thema den ganzen Quatsch für nichtig erklärt. Ich hoffe es zumindest.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte, mit der Reform werde das Urheberrecht "fit für das digitale Zeitalter" gemacht. "Wir stärken die Rechte der Kreativen, beteiligen die Rechtsinhaber fair an den Erlösen und wahren gleichzeitig die Kommunikations- und Meinungsfreiheit der Nutzerinnen und Nutzer im Internet", erläuterte die Justizministerin. ^1

Nee, es wird halt niemand mehr geschützt als vorher. Kreative haben nicht plötzlich mehr Rechte. Es wahrt auch nicht die Rechte zu Kommunikations- und Meinungsfreiheit. Wenn schon „160 Zeichen, 125 Kilobyte und 15 Sekunden“ definiert sind, wird die Freiheit doch darauf beschränkt. Und wenn das Zitat, auf das ich mich beziehen möchte, länger ist? Was dann? Ja, dann gilt doch immer noch das Zitatrecht. Das Schreit danach, dass das ganze System künftig schön missbraucht wird.

Aber danke Frau Christine Lambrecht, jetzt sind wir „fit für das digitale Zeitalter“. Das wir uns damit wieder einen Schritt der digitalen Steinzeit nähern und Europäischen Unternehmen wieder mal ins Abseits schießen, während wir US-Unternehmen, die das Geld dafür haben, wieder mal freiwillig und völlig sinnlos einen akuten Vorteil verschaffen, ja darüber reden wir lieber nicht.

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